Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vermerkt, am Gesellschaftssitz zahlbar innerhalb von 30 Tagen und ohne Abzug
(Skonto,…).
Wir behalten uns das Recht vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagzahlungen zu beanspruchen. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die geschuldeten Beträge mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die durch uns bestritten oder nicht anerkannt
sind oder seine Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
Unsere Preise verstehen sich ohne MWSt. Wenn nicht anders vorgesehen, ist der Transport und die eventuellen
Versicherungen zu Lasten des Kunden.
Ab dem Fälligkeitstermin und ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist, werden vertragliche Verzugszinsen in
Höhe von 12% jährlich berechnet, sowie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, mit einem
Minimum von 125,00 €. Die Pauschalentschädigung, die durch den Verkäufer geschuldet ist im Falle eines Nichteinlösens
des Vertrages, wird in gleicher Höhe festgelegt.
Bestellungen der Kunden sind verbindlich und haben schriftlich zu erfolgen. Nachträgliche Änderungswünsche und
Maßänderungen des Kunden sind nur dann bindend, soweit wir dieser Auftragsabänderung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Anderenfalls scheidet eine Zustimmung grundsätzlich aus. Bei akzeptierten Änderungen hat der Kunde je
nach Umfang der Änderungswünsche sowohl mit angemessenen Produktionsverzögerungen zu rechnen als auch die Kosten
zu tragen, die durch die zusätzliche Bestellung verursacht worden sind.
Ausschließlich von unserer Gesellschaft schriftlich bestätigte Liefertermine sind von uns einzuhalten. Jegliche andere
Liefertermine sind nur rein informativ und geben daher keinerlei Ansprüche auf Entschädigungen, Zinsen, Preisnachlässe
oder Grund zum Nichtbezahlen der Rechnung. Unsere Gesellschaft kann nicht für eventuelle Verspätungen haftbar gemacht
werden, wenn der Schwierigkeitsgrad der Bestellung es direkt oder indirekt verlangt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und die geleistete Arbeit unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu
überprüfen. Beschwerden wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Waren müssen spätestens innerhalb von 3
Arbeitstagen nach Lieferung und auf jeden Fall vor Verarbeitung durch den Kunden mitgeteilt werden. Diese müssen
schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um gültig zu sein. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns angemessene Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Garantieverpflichtung befreit. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Kunden, nicht
vorhersehbare mittelbare Folgeschäden, sowie Produktionsausfall.
Wir übernehmen keine Verantwortung für höhere Gewalt und für folgende Konsequenzen: Schließung des Steinbruchs,
Wetterbedingungen, Produktionsausfälle. Wir weisen darauf hin, dass das gelieferte Material ein Naturprodukt ist und so
ständig Farbunterschiede auftreten können, insbesondere im Falle wo Aufträge sich über mehrere Monate erstrecken. Dies
kann nicht als Reklamationsgrund gelten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers. Durch die Lieferung/Abholung der
Ware geht jedoch das Risiko auf den Kunden über. Diesem obliegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Aufsicht über die
verkaufte Ware und er haftet für Schäden, die durch und an dieser Ware entstehen. Im Falle der Rücknahme der Ware werden
die erlittenen Wertverluste von den Anzahlungen des Kunden abgezogen. Beanstandete Ware wird nur zurückgenommen
unter Vorbehalt dass sie nicht kontaminiert ist.
Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung
auszuführen und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Auslieferung eine
wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers eingetreten ist, insbesondere wenn er in
erheblichem Umfang seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Gerichtsstand ist für beide Teile je nach Forderungshöhe ausschließlich VERVIERS bzw. MALMEDY unbeschadet des
Erstellungs- oder Ausführungsortes des Vertrags.
Der Kunde hat die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den Eigentumsvorbehalt, zur
Kenntnis genommen und akzeptiert.